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Herausgeber:
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Manfred
Teuschl GmbH
Sabine Herlitz, geb. Teuschl
Geschäftsführerin
Fachgroßhandel,
Industrievertretungen
Marktstraße 1
D - 97318 Kitzingen
Telefon:
(0 93 21) 3 12 00
Telefax: (0 93 21) 3 54 00
Email: info@teuschl.de |
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Handelsregister: |
Amtsgericht
Würzburg, HRB Nr. 3970 |
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Inhalte
in Wort und Bild: |
Manfred
Teuschl GmbH |
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Gestaltung: |
Sabine Herlitz, Kitzingen E-Mail |
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Stand: |
Februar 2011 |
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Haftungsausschluss:
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Wir haften nicht für die Namensvergabe und Artikelbezeichnung der angebotenen Produkte.
Sollten die Namen angebotener Produkte, der Lieferanten oder sonstige Namen, die im Zusammenhang mit der Artikelbezeichnung stehen in irgendeiner Art und Weise geschützt sein, so ist einzig und alleine der jeweiliger Hersteller und Lieferant dafür haftbar zu machen.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN:
1. Auftrag
Für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Vertragslieferungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen, auf die in den Geschäftsschreiben und Rechnungen hingewiesen wird und die auf der Rückseite der Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sowie hier auf unserer Website aufgeführt sind.
Angebote sind freibleibend.
An Prospekten, Katalogen und sonstigen Angebotsunterlagen stehen uns Eigentums- und Urheberrechte zu.
Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich.
Die durch unsere Mitarbeiter getätigten Verkäufe und Vereinbarungen werden durch unsere Auftragsbestätigungen oder Lieferungen rechtsgültig.
Die Rechte aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Abtretungen sind nur mit unserer Zustimmung zulässig.
Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten als Vertragsbestandteil; es sei denn, der Käufer widerspricht unverzüglich schriftlich, so dass eine neue Vereinbarung zu treffen ist.
2. Die Preise
Die Preise verstehen sich incl. Mehrwertsteuer ohne weiteren Abzug.
Angebotspreise vor Vertragsabschluss haben Gültigkeit, soweit in angemessener Frist bestellt wird, verlieren jedoch ihre Gültigkeit nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum des Angebotes.
3. Lieferungen
Angegebene oder vorgeschriebene Liefertermine gelten nicht als Fixtermine.
Aus einer Überschreitung der voraussichtlichen Liefertermine können Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden.
Teillieferungen sind gestattet; eine jede gilt als selbstständiges Einzelrechtsgeschäft.
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Fremdfrachtführer - nicht eigenen Werksverkehr - geht die Gefahr - einschließlich einer Beschlagnahme - auf den Käufer über.
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Lieferungen ist für beide Vertragsteile und in jedem Fall unzulässig.
Lieferzusage frei Entlade-/Baustelle setzt gut befahrbare Zufahrt-, ohne Abladen, voraus.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise ohne Fristsetzung und unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche, zurückzutreten, soweit wir in der Lieferung und Leistung behindert werden.
Rückgabe, Retouren werden nach gegenseitiger Absprache und Gutschrift unter Abzug eines berechtigten Kostenanteils vorgenommen.
4. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel schriftlich, spätestens innerhalb 10 Tage nach Lieferung, mitzuteilen, wobei eine weitere Bearbeitung, Verwendung und Einbau den Gewährleitungsanspruch und eine Garantieverpflichtung ausschließen.
Gebraucht-Geräte werden nach Besichtigung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungshaftung für offene und verdeckte Mängel und ohne jegliche Zusicherung von Eigenschaften als Besichtskauf geliefert.
Die Beseitigung berechtigter Mängel erfolgt durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift in gegenseitiger Absprache.
Wenn und soweit ein Hersteller oder Lieferant eine eigene Werksgarantie übernommen hat, gilt diese vorrangig unter Abtretung der Ansprüche gegenüber dem Werk an den Käufer.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers und Kunden aus Handelsartikeln verjähren innerhalb von 6 Monaten seit der Auslieferung und ohne Rücksicht auf die vom hersteller oder Vorlieferanten gewährte Werksgarantiedauer.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung per Überweisung im Voraus fällig.
Reparaturrechnungen sind nach Rechnungserhalt netto zur Zahlung fällig. Bei Überschreitungen des Zahlungszieles berechnen wir Verzugszinsen. Stehen dem Käufer Forderungen gegen uns zu, sind wir berechtigt, mit Wertstellung zu verrechnen.
Gegen unsere Forderungen kann der Käufer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
Diskontfähige Wechsel werden aufgrund ausdrücklicher Einzelvereinbarungen durch uns erfüllungshalber und nicht an Zahlungs statt angenommen.
Eingereichte Wechselabschnitte werden, vorbehaltlich der Einlösung am Fälligkeitstag, gebucht.
Schecks werden mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen, gutgeschrieben.
Kosten für Diskontierung und Einziehung sind durch den Käufer zu übernehmen. Bei Zahlungen von Rechnungen späteren Datums, gleichen wir frühere, noch offen stehende Rechnungen unter Ablehnung des Skontos, aus.
Entstehen nach Vertragsabschluss ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsbereitschaft, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Käufers, können wir als Verkäufer vor Lieferung und in Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware auf Rechnung erfolgt unter Wahrung und der Vereinbarung unserer Eigentumsrechte. Die Lieferungen bleiben in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung unbedingt duch die ständige Kreditinanspruchnahme der Kunden bis zur völligen Bezahlung sämtlicher, auch unserer künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer, aus der Geschäftsverbindung, auch bei Bezahlung bezeichneter Einzelrechnungen, unser Eigentum, solange das Konto einschließlich der laufenden Wechselverpflichtungen nicht ausgegelichen ist und nicht den Kontosaldo "Null" aufweist.
Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der durch uns auf Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Käufer untersagt.
Nach Ausgleich des Kontos und der vorzeitigen Bezahlung der noch laufenden Wechselabschnitte, gehen die bisherigen Eigentumsrechte uneingeschränkt auf den Käufer über.
Der Käufer ist berechtigt, im ordentlichen und normalen Rahmen seines Geschäftes die Ware zu veräußern. Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware, nur unter Eigentumsvorbehalt, weiter zu verkaufen.
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber dem Drittkäufer gelten bis zu dessen Bezahlung als an uns im Voraus abgetreten.
Der Käufer ist auf Widerruf berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung selbst einzuziehen; er darf nicht über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte verfügen.
Auf berechtigtes Verlangen und bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, uns den Namen des Drittkäufers bekannt zu geben. Soweit die mit Eigentumsvorbehalt belastete Ware be- oder verarbeitet wird, wird die Be- oder Verarbeitung, unter Begündung eines Verwahrungsverhältnisses, für uns vorgenommen.
Bei Verarbeitung, Verbidnung und Vermengung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware, zu.
Der Käufer verwahrt das Miteigentum für den Verkäufer.
Die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung gilt in diesen Fällen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werks- oder Werklieferungsvertrages verwendet und eingebaut, wird die Forderung aus dem Werks- oder Werkslieferungsvertrages in der Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware im Voraus mit allen Nebenrechten, einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche an uns abgetreten.
Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, die Vorausabtretung seinem Drittkäufer bekannt zu geben.
Bei Lieferung von Vorbehaltwaren sind wir, bei Zahlungsverzug und Zahlungsbedenken, berechtigt, die still im Voraus abgetretenen Forderungen offenzulegen.
Pfändungen und jede andere Art der Einschränkung unserer Eigentumsrechte, sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Bei Nichtzahlung oder Nichteinhaltung der getroffenen Zahlungsvereinbarung sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen oder die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an uns, unter Kostenbelastung des Käufers, zu fordern.
Eine Inbesitz- und Rücknahme der mit Eigentumsvorbehalten gelieferten Waren zum Zweck der Sicherung der Forderung als Sicherstellung, stellt durch uns weder eine Verletzung des Hausrechtes noch unzulässige Eigenmacht dar.
Wir sind berechtigt, untere Befreiung von den gesetzlichen Vorschriften, die zurückgenommenen Waren oder Geräte nach freiem Ermessen weiter zu
verkaufen, wobei Abrechnung erstellt wird.
Bei Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der auf Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, tritt der Käufer die ihm aus einer Versicherung zustehende Schadensforderung gegenüber der Versicherung, in Höhe der Beschädigung oder des Ausfalles unseres Vorbehaltseigentums, im Voraus an uns ab.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Gesamtsicherheiten aus der laufenden Geschäftsverbindung unsere Kontoforderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers in soweit zur Freigabe der übersteigenden Sicherung verpflichtet.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kitzingen.
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